Liebe Eltern,
wie geplant werden Ihre Kinder ab Montag, dem 22. Februar 2021 in den Wechselunterricht in geteilten Klassen an die Schule zurückkehren. Demnach findet, wie aus den letzten Wochen bekannt, Distanzunterricht und das Präsenzangebot in der Schule statt.
Wir bitten Sie das anhängende Ministerschreiben zur Kenntnis zu nehmen:
Im Laufe der nächsten Woche erhalten Sie rechtzeitig nähere Informationen zur schulinternen Umsetzung des Wechselmodells.
Die Notbetreuung für die Tage ohne Unterricht steht Ihnen nur unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung und ein Anspruch besteht nur dann, wenn:
- eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen.
- Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen,
- die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere Betreuung erfordert oder
- ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt.
Hierzu finden Sie unten einen Vordruck zum Ausfüllen durch den Arbeitgeber.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße
Das Team der Losseschule